VERFAHRENSBEISTANDSCHAFTEN

Meine Tätigkeit als Verfahrensbeiständin für Kinder und Jugendliche an verschiedenen Amtsgerichten hat sich aus der langjährigen Arbeit als Sozialpädagogin mit jungen Menschen und meiner Expertise als Familientherapeutin entwickelt. Kinder haben in familiengerichtlichen Verfahren, wenn Eltern sich nicht einig sind und keine Lösung finden, Anspruch auf eine eigene Interessensvertretung.

Familiengerichte beauftragen Verfahrensbeistände gemäß § 158 FamFG mit Kindern zu sprechen, um ihr Interesse in familiengerichtliche Verfahren einzubringen.

Ich bin darin geschult, mit Kindern, entsprechend ihrem Alter, professionell und sensibel Gespräche zu führen, um ihre Wünsche und Bedürfnisse zu ermitteln.

Im gerichtlichen Verfahren helfe ich mit, eine Lösung zu erarbeiten, um die Belastungen von Kindern und Jugendlichen zu verringern. In diesem Kontext finden selbstverständlich fachliche Aspekte rund um den Kinderschutz ihre Berücksichtigung!